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Abgesetzt: Erhöhung von steuerlichen Freibeträgen für Arbeitnehmer

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 23.04.2024

Die geplante Abstimmung über einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Arbeitende Mitte stärken – Steuerbelastung senken“ (20/8861) wurde von der Tagesordnung des Bundestages am Donnerstag, 25. April 2024, wieder abgesetzt. Der Finanzausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung (20/11061) vorgelegt.

Antrag der Unionsfraktion

Die Unionsfraktion fordert in ihrem Antrag, den steuerlichen Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum um zwölf Prozent anzuheben, das Kindergeld für 2024 entsprechend zu erhöhen und die bis 2022 bestehende Stufung für kinderreiche Familien ab dem dritten und vierten Kind wiedereinzuführen.

Quelle: Deutscher Bundestag, Textarchiv

Dieser Artikel erschien auf https://www.datev-magazin.de/?p=123887

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