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Abhilfeklage: Neues Instrument für Verbraucherklagen in Kraft getreten

BRAK, Mitteilung vom 17.10.2023

Mit der Abhilfeklage können gleichartige Ansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern gebündelt eingeklagt werden. Das Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz, mit dem das neue Klageinstrument eingeführt wird, ist am 13.10.2023 in Kraft getreten.

Die EU-Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher verpflichtet die Mitgliedstaaten, eine auf Schadensersatz oder sonstige Abhilfe gerichtete Verbandsklage einzuführen. Verbraucherinnen und Verbraucher, die durch dieselbe unerlaubte Geschäftspraktik geschädigt wurden, sollen dadurch ein kollektives Instrument zur Abhilfe erhalten. Zugleich sollen Unternehmen von unerlaubten Praktiken abgeschreckt und die gerichtliche Durchsetzung von Verbraucherinteressen beschleunigt und Gerichte von zahlreichen Einzelklagen entlastet werden.

Umgesetzt wird die Richtlinie durch das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie, als dessen Kernstück das Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz ein neues Klageinstrument einführt. Mit der neuen Abhilfeklage können Verbraucherinnen und Verbraucher, ähnlich wie mit der Musterfeststellungsklage, mithilfe bestimmter qualifizierter inländischer Verbraucherverbände ihre Ansprüche gegen ein Unternehmen unmittelbar gerichtlich geltend machen.

Das Gesetz bündelt dazu die bisher in der Zivilprozessordnung (ZPO) enthaltenen Regelungen über die Musterfeststellungsklage und entwickelt sie fort. Daneben enthält es flankierende Änderungen in anderen Gesetzen, insbesondere im Unterlassungsklagegesetz und im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Um Gerichte zu entlasten, die mit Massenverfahren befasst sind, werden außerdem die in § 148 ZPO enthaltenen Möglichkeiten erweitert, Verfahren auszusetzen. Dadurch wird es möglich, parallele Sachverständigengutachten zu identischen Fragestellungen in mehreren Verfahren zu vermeiden und Verfahren so effizienter zu führen.

Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie ist am 12.10.2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am 13.10.2023 in Kraft getreten.

In das Gesetzgebungsverfahren hatte die BRAK sich mit einer Stellungnahme eingebracht, in der sie das Vorhaben begrüßte und ergänzende Anregungen gab.

Quelle: BRAK

Dieser Artikel erschien auf https://www.datev-magazin.de/?p=109727

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