Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 10.11.2023
Der Bundestag hat am Freitag, 10. November 2023, die Förderung der politischen Stiftungen durch den Bund auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Die Abgeordneten haben einen Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP „zur Finanzierung politischer Stiftungen aus dem Bundeshaushalt“ (20/8726, Stiftungsfinanzierungsgesetz – StiftFinG) beschlossen. In namentlicher Abstimmung votierten 549 Abgeordnete für den Entwurf und 75 Abgeordnete dagegen, zwei Abgeordnete haben sich Enthaltungen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat (20/9199) zugrunde.
Ein zu dem Gesetzentwurf vorgelegter Änderungsantrag (20/9200) des Abgeordneten Stefan Seidler (fraktionslos) zur Förderung der Parteien der nationalen Minderheiten wurde mit der Mehrheit von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD gegen das Votum des Antragstellers bei Enthaltung der Fraktion Die Linke abgelehnt. Ebenfalls abgelehnt wurde ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „über die Rechtsstellung und die Finanzierung parteinaher Stiftungen“ (20/8737). Der Entwurf wurde mit der breiten Mehrheit des Bundestages gegen die Stimmen der AfD zurückgewiesen. Auch hierzu lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat vor.
Quelle: Deutscher Bundestag, Textarchiv 2023
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