Aktuelles

Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV D 1 – S-0062 / 24 / 10002 :001 vom 06.08.2024

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Anwendungserlass zur Abgabenordnung vom 31. Januar 2014 (BStBl I S. 290), der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 28. Juni 2024 (BStBl I S.1063) geändert worden ist, mit sofortiger Wirkung geändert. (…)

Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

Dieser Artikel erschien auf https://www.datev-magazin.de/?p=130028

Inhalt