Aktuelles

Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) mit Wirkung ab 1. Januar 2024

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV D 1 – S-0062 / 23 / 10005 :001 vom 29.12.2023

Anpassung des AEAO an das MoPeG und Artikel 23 des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes

Am 1. Januar 2024 treten das Personengesellschaftsrechtsreformgesetz (MoPeG) und die damit zusammenhängenden Änderungen der AO durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz in Kraft. Mit dem BMF-Schreiben wird der Anwendungserlass zur AO an diese Rechtsänderungen zeitgleich angepasst.

Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

Dieser Artikel erschien auf https://www.datev-magazin.de/?p=114629

Inhalt