BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV D 1 – S-0062 / 23 / 10005 :001 vom 29.12.2023
Anpassung des AEAO an das MoPeG und Artikel 23 des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes
Am 1. Januar 2024 treten das Personengesellschaftsrechtsreformgesetz (MoPeG) und die damit zusammenhängenden Änderungen der AO durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz in Kraft. Mit dem BMF-Schreiben wird der Anwendungserlass zur AO an diese Rechtsänderungen zeitgleich angepasst.
Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
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