Aktuelles

Änderung des Steuerabkommens mit Litauen

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 17.05.2023

Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Litauen wollen sowohl Doppelbesteuerungen als auch Nichtbesteuerungen oder reduzierte Besteuerungen vermeiden. Diesem Ziel dient der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 30. September 2022 zur Änderung des Abkommens vom 22. Juli 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Litauen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (20/6817).

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 368/2023

Dieser Artikel erschien auf https://www.datev-magazin.de/?p=101243

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