Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 13.12.2012
Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 13. Dezember in namentlicher Abstimmung dem Gesetzentwurf der Bundesregierung über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln (17/10485) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/11894) zugestimmt.
308 Abgeordnete stimmten für, 262 gegen die Mietrechtsänderungen, es gab eine Enthaltung.
Damit können energetische Modernisierungen für den Zeitraum von drei Monaten nicht mehr zu einer Mietminderung führen. Ebenso wurde ein Anspruch zur Umlage sogenannter Contracting-Kosten als Betriebskosten auf den Mieter geschaffen. Dabei geht es um die Umstellung von der Versorgung in Eigenregie auf die gewerbliche Wärmelieferung. Voraussetzung ist, dass die Umstellung mit einem Effizienzgewinn verbunden ist. Die Landesregierungen können Gemeinden oder Teile von Gemeinden bestimmen, in denen die Versorgung mit angemessenem Mietwohnraum gefährdet ist. In diesen Gebieten beträgt die Kappungsgrenze bei der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete 15 Prozent und nicht wie sonst 20 Prozent. Künftig müssen Räumungsklagen von Gerichten vorrangig bearbeitet werden. Das Mietverhältnis kann auch dann ohne vorherige Abmahnung fristlos gekündigt werden, wenn der Mieter mit der Zahlung der Mietkaution im Verzug ist.
Bei Enthaltung der Linksfraktion und der Grünen lehnte der Bundestag einen Antrag der SPD (17/9559) ab, das soziale Mietrecht zu erhalten und "klimagerecht" zu verbessern. Bei Enthaltung der Grünen scheiterte auch die Linksfraktion mit einem Antrag (17/10776), wonach Wohnen bezahlbar bleiben müsse. Bei Enthaltung der Linken und gegen das Votum von SPD und Grünen fand auch ein Antrag der Grünen mit dem Titel "Mietrechtsnovelle nutzen – Klimafreundlich und bezahlbar wohnen" (17/10120) keine Mehrheit.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Deutschen Bundestages.
Fragen und Antworten zum neuen Mietrecht finden Sie auf der Homepage des BMJ.
Quelle: Deutscher Bundestag