Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz beschlossen

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 31.01.2013

Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag am 31. Januar den Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (17/10818) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (17/12219) angenommen.

Unter anderem wird ein Produktinformationsblatt eingeführt und bei der Basisversorgung im Alter die Förderhöchstgrenze von 20.000 Euro auf 24.000 Euro angehoben. Verbessert wird die steuerlich begünstigte Absicherung der Berufsunfähigkeit und der verminderten Erwerbsfähigkeit sowie der Erwerbsminderungsschutz bei Riester-Renten-Verträgen. Bei der Eigenheimrente ist künftig jederzeit in der Ansparphase eine Kapitalentnahme für selbstgenutztes Wohneigentum möglich. In der Auszahlungsphase ist jederzeit eine Einmalbesteuerung des Wohnförderkontos möglich.

Der Finanzausschuss hat eine Reihe von Änderungen in das Gesetz aufgenommen. Unter anderem wurde ein Mindest-Altersvorsorge-Eigenheimbetrag für die Anschaffung, Herstellung oder Entschuldung einer selbstgenutzten Wohnung eingeführt. Das Wohnförderkonto wird dauerhaft durch eine zentrale Stelle geführt.

Bei Enthaltung der Grünen lehnte der Bundestag einen Antrag der Linksfraktion (17/9194) ab, wonach geprüft werden sollte, ob das umlagefinanzierte System der gesetzlichen Rentenversicherung nicht vorteilhafter und sicherer als die kapitalgedeckte Altersvorsorge sei.

Quelle: Deutscher Bundestag