DStV, Mitteilung vom 18.12.2023
Die Regelungen zur beschränkten und unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen sollen modernisiert werden. DStV-Präsident StB Torsten Lüth begrüßte im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages den Gesetzentwurf der Bundesregierung als praxisgerecht. Insbesondere die Beratung von Studierenden für Studierende an Hochschulen in sog. Tax Law Clinics könne junge Menschen für eine Tätigkeit in der Steuerberatung begeistern.
Nach Ansicht des DStV dürften hier keine übermäßig komplexen steuerrechtlichen Fragestellungen im Raum stehen. Bei der konkreten Ausgestaltung einer solchen unentgeltlichen Beratung könne gut auf die Erfahrungen der Anwaltschaft zurückgegriffen werden. Die gleichlautenden Regelungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes ermöglichen dort bereits seit einigen Jahren die Bildung sog. Legal-Clinics an Hochschulen.
Ebenso sei zu begrüßen, dass die Regelungen zur beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen künftig klarer strukturiert werden sollen. Dies hatte der DStV zuletzt in seiner Stellungnahme R 08/2023 nochmals betont. Durch die vorgesehene neue Generalklausel könne der bisherige Katalog zahlreicher Einzeltatbestände deutlich reduziert werden. Eine geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen im Zusammenhang mit einer anderen Haupttätigkeit wäre danach nur erlaubt, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehöre. Auch hier sei die Anlehnung an die bekannte Regelung des Rechtsdienstleistungsgesetzes kohärent und praxisgerecht.
Für den DStV war neben StB Torsten Lüth als weiterer Sachverständiger auch RA Christian Michel als Leiter des Referats Recht- und Berufsrecht in der Anhörung vertreten.
Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V. – www.dstv.de
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