Anti-Reisebüro Aussage: Irreführende Werbung abgemahnt – DRV schaltet Wettbewerbszentrale ein

DRV, Pressemitteilung vom 12.02.2013

Die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg fordert das Portal Preisvergleich.de auf, die aktuelle Werbung mit dem Slogan "Was willst Du denn im Reisebüro? Bei Preisvergleich gibt es alle Anbieter im Vergleich!" sowie derartige Aussagen künftig zu unterlassen. Nach Einschätzung der Wettbewerbshüter liegt unlautere Werbung gemäß § 4 Abs. 7 UWG im Hinblick auf die Herabsetzung der Reisebüros und irreführende Werbung in Bezug auf die Behauptung, es werden die Preise aller Veranstalter verglichen, vor. Der Deutsche ReiseVerband (DRV) hatte den Fall an die Wettbewerbszentrale zur Prüfung weitergeleitet, die jetzt der Unister-Beteiligung Preisvergleich.de per Abmahnschreiben die Weiterverwendung dieses Slogans in der Werbekampagne untersagte.

"Die Bekämpfung unlauterer Geschäftsmethoden gehört laut DRV-Satzung in Paragraph 2 zu den Aufgaben des Verbandes", hebt DRV-Hauptgeschäftsführer Hans-Gustav Koch hervor und betont dabei, dass Unister kein Mitglied des Branchenverbandes ist. "Solche negativen und falschen Aussagen muss niemand in unserer Branche akzeptieren. Wir distanzieren uns ausdrücklich von derartigem Geschäftsgebaren. Im Interesse der Reisebranche und unserer Kunden erwarten wir, dass alle touristischen Unternehmen nach den Regeln eines fairen Wettbewerbs arbeiten und sich an korrektes Geschäftsgebaren halten. Von schwarzen Schafen müssen wir uns distanzieren, weil sie die seriösen Anbieter schädigen und die ganze Reisebranche in Verruf bringen."

Quelle: DRV