Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 17.01.2013
Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am 17. Januar einen Antrag der Grünen (17/10863) auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/11748) abgelehnt, der sich auf eine "angemessene Praxis bei Anträgen auf Kindergeldabzweigung durch die Sozialhilfeträger" bezog.
Die Grünen hatten von der Regierung eine rechtliche Klarstellung verlangt, dass Anträge auf Kindergeldabzweigung in Fällen gestellt werden dürfen, in denen der berechtigte Verdacht besteht, dass die Eltern nicht zum Unterhalt ihrer Kinder beitragen. Auch müsse klargestellt werden, dass bis zum Beweis des Gegenteils davon auszugehen sei, dass Eltern zum Unterhalt ihrer volljährigen behinderten Kinder beitragen und die Sozialhilfeträger die Beweislast für ihre gegenteilige Vermutung tragen.
Die Grünen hatten darauf verwiesen, dass Sozialhilfeträger zunehmend so genannte Abzweigungsanträge für das Kindergeld stellen, das Eltern für ihre behinderten erwachsenen Kinder erhalten, wenn gleichzeitig Sozialleistungen gezahlt werden. Im Gegenzug für die Grundsicherung erwachsener Menschen mit Behinderung beanspruchten die Sozialhilfeträger das Kindergeld, obwohl die Eltern dies nach Meinung der Grünen offensichtlich zum Unterhalt ihrer erwachsenen Kinder mit Behinderung benötigen.
Quelle: Deutscher Bundestag