Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 09.10.2023
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 184 der Internationalen Arbeitsorganisation über den Arbeitsschutz in der Landwirtschaft (20/8655) vorgelegt.
Das Übereinkommen ist das erste internationale Instrument, das umfassende Mindeststandards in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Landwirtschaft enthält. Es trifft insbesondere Regelungen zum Schutz von Zeit- und Saisonarbeitskräften, hinsichtlich junger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Kontext mit gefährlicher Arbeit in der Landwirtschaft sowie zu besonderen Bedürfnissen von Arbeitnehmerinnen in Bezug auf den Mutterschutz. Darüber hinaus enthält es Regelungen zur Arbeitszeit und hinsichtlich der Einrichtung eines Systems der sozialen Sicherheit für den Fall von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie Mindestanforderungen an Unterkünfte. „Im Rahmen der Ratifikation sind Ergänzungen der innerstaatlichen gesetzlichen Vorschriften nicht erforderlich.“ Das Gesetz schaffe aber die Voraussetzungen für die Ratifikation des Übereinkommens durch die Bundesrepublik, heißt es im Entwurf.
Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 721/2023
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