Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 21.09.2023
Die Lkw-Maut für die Benutzung von Bundesfernstraßen soll ab dem 1. Januar um eine CO2-Komponente erweitert und ab dem 1. Juli auch auf Lastkraftwagen mit mehr als 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen ausgeweitet werden. Dies sieht ein von der Bundesregierung vorgelegter Gesetzentwurf zur Änderung der mautrechtlichen Vorschriften (20/8092) vor. Von der Mautpflicht ausgenommen werden sollen Fahrten von Handwerkern oder Personen mit handwerksähnlichen Berufen mit Fahrzeugen von weniger als 7,5 Tonnen. (…)
Quelle: Deutscher Bundestag – hib-Nr. 679/2023
Dieser Artikel erschien auf https://www.datev-magazin.de/?p=108331