BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV D 3 – S-1445 / 20 / 10007 :006 vom 05.09.2023
Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt die folgende Zusammenstellung zu den automationsgestützten quantitativen Prüfungsmethoden in der steuerlichen Außenprüfung. Eine Aufnahme dieser Zusammenstellung in die Betriebsprüfungsordnung ist nicht vorgesehen.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Quelle: BMF
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