BMF, Schreiben IV D 2 – S-0316-a / 19 / 10007 :004 vom 12.01.2024
DSFinV-K in der Version 2.4
Die DSFinV-K ist die Beschreibung einer Schnittstelle für den Export von Daten aus elektronischen Aufzeichnungssystemen für die Datenträgerüberlassung („Z3-Zugriff“) im Rahmen von Außenprüfungen sowie Kassen-Nachschauen. Sie soll eine einheitliche Strukturierung und Bezeichnung der Dateien und Datenfelder unabhängig von dem beim Unternehmen eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssystem sicherstellen.
Die Finanzverwaltung hat nach § 4 KassenSichV in der DSFinV-K 2.4 die technischen Anforderungen an die einheitliche digitale Schnittstelle für Kassensysteme erarbeitet.
Die DSFinV-K in der Version 2.4 ist auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern veröffentlicht und kann unter folgendem Link aufgerufen werden:
Die DSFinV-K in der Version 2.4 beinhaltet redaktionelle Änderungen und Anpassungen an die Neufassung des AEAO zu § 146a ab dem 1. Januar 2024. Inhaltliche Änderungen zur Version 2.3 erfolgten nicht. Deshalb ist eine Anwendung der DSFinV-K in der Version 2.3 ausreichend und Systeme müssen nicht an die Fassung 2.4 angepasst werden.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
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