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Bekanntmachung eines Hinweises auf die Veröffentlichung der Technischen Richtlinie des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik

BMF, Schreiben IV D 2 – S-0316-a / 19 / 10012 :005 vom 29.06.2023

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat nach § 5 KassenSichV in Technischen Richtlinien die technischen Anforderungen an die technische Sicherheitseinrichtung und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems vorzugeben. Die Technischen Richtlinien wurden überarbeitet.

Diese Technischen Richtlinien sind auf der Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik veröffentlicht und können dort aufgerufen werden:

Die BMF-Schreiben vom 28. Februar 2019 (BStBl I S. 206), vom 16. Dezember 2019 (BStBl 2020 I S. 58), vom 24. Februar 2022 (BStBl I S. 179) und vom 24. März 2023 (BStBl I S. 607) werden vollständig aufgehoben.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

Dieser Artikel erschien auf https://www.datev-magazin.de/?p=104300

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