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Bericht über die Sitzung des Beirates der WPK am 1. Dezember 2023

WPK, Mitteilung vom 08.12.2023

Der Beirat der WPK kam am 1. Dezember 2023 zu einer regulären Sitzung zusammen. Am Vorabend hatte es ein gemeinsames Treffen von Mitgliedern des Beirates, des Vorstandes und von Landespräsidenten gegeben.

Bericht des Vorstandes der WPK

Präsident Dörschell berichtete über die aktuellen Entwicklungen seit der letzten ordentlichen Beiratssitzung am 2. Juni 2023 („Neu auf WPK.de“ vom 22. Juni 2023). Seither fanden zahlreiche Gespräche mit Vertretern der Ministerien und Bundestagsabgeordneten statt.

Schwerpunktmäßig ging es dabei um die Hintergründe der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Veränderungen, die sich für die betroffenen Unternehmen und für den Berufsstand ergeben. Insbesondere ging es um die Frage, wer mit Nachhaltigkeitsprüfungen betraut werden kann. Außerdem wurden die Auswirkungen des FISG auf den Markt der Prüfung von kapitalmarktorientierten Unternehmen vertieft.

Mit Blick auf den zu erwartenden Gesetzentwurf zur Umsetzung der CSRD legte der Präsident die grundlegenden Positionen des Vorstandes der WPK dar. Wegen der engen Verzahnung von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung sei der Abschlussprüfer als Nachhaltigkeitsberichtsprüfer prädestiniert. Er hob hervor, dass für diese neue Aufgabe nicht nur die großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, sondern ebenso mittelständische und kleine Praxen bereitstünden.

Zudem verdeutlichte der Präsident, dass eine integrierte Prüfung im Vergleich zu einer isolierten Prüfung wirtschaftlicher sei. Eine integrierte Prüfung vermeide Doppelarbeiten und Bürokratie, was gerade in schwierigen Zeiten für die Wirtschaft enorm wichtig sei.

Mit Blick auf mögliche Dritte – sog. Independent Service Provider – verwies er auf gravierende Unterschiede zum Berufsstand, die gerade diesen für eine Nachhaltigkeitsberichterstattung empfehlen:

  • So bestehen strenge und detaillierte Regelungen zur Unabhängigkeit.
  • Die Anforderungen der CSRD werden mit den Qualitätssicherungssystemen in den Praxen vollumfänglich erfüllt.
  • Mit der WPK besteht bereits eine Berufsorganisation, welche die Anforderungen der CSRD zur Qualitätskontrolle, Berufsaufsicht, zum Berufsregister und Berufsexamen abdeckt.

Sollten also neben Wirtschaftsprüfern/vereidigten Buchprüfern weitere Anbieter mit der Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten betraut werden, müssten für sie zwingend die gleichen Bedingungen gelten, vor allem:

  • keine Prüfung von Sachverhalten, an deren Zustandekommen der Prüfer oder eine verbundene Einheit selbst mitgewirkt hat;
  • Einrichtung eines Systems der beruflichen Selbstverwaltung nebst externer Überwachungsbehörde, einschließlich Berufsaufsicht und Durchführung des schriftlichen und mündlichen Berufsexamens.

Nur so können gleiche Wettbewerbsbedingungen hergestellt werden („Level-Playing-Field“). Eine Mittelstandsfeindlichkeit sieht der Vorstand in der integrierten Prüfung nicht. Vielmehr sei davon auszugehen, dass der bestehende Abschlussprüfer der erste Ansprechpartner dieser Unternehmen auch für die Nachhaltigkeitsprüfung sein werde. Soweit der Abschlussprüfer nicht selbst über die dafür erforderliche Expertise verfüge, wird er unter seiner Federführung einen Spezialisten einbinden. Auch dies sei keine neue Herangehensweise, sondern bewährte Praxis.

Hieran unmittelbar anknüpfend erläuterte der Präsident, dass das Werkzeug für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte im Entwurf bereits vorliege, und zwar mit dem International Standard on Sustainability Assurance (ISSA) 5000. Dieser wurde im August 2023 veröffentlicht und konnte bis zum 1. Dezember 2023 kommentiert werden.

Nach Darstellung des IAASB handelt es sich um den umfassendsten Standard für Nachhaltigkeitsprüfungen, der unabhängig vom zugrundeliegenden Rahmenwerk auf alle Nachhaltigkeitsinformationen anwendbar sein soll. Dieser kann für Aufträge zur Erlangung einer begrenzten wie auch einer hinreichenden Sicherheit verwendet werden.

Die WPK hat zum Entwurf am 13. November 2023 Stellung genommen und ihn ausdrücklich begrüßt, insbesondere weil der Standard die den WP-Praxen bekannten Konzepte aus der Prüferwelt verwende wie kritische Grundhaltung, Unabhängigkeit, risikoorientierter Prüfungsansatz etc.

Ergänzend verwies der Präsident auf die Online-Veranstaltung der WPK zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die er zusammen mit Axel Kunellis als Vorsitzendem des Ausschusses „Nachhaltigkeit“ am 28. November 2023 aufgezeichnet habe und die in Kürze abrufbar sei („Neu auf WPK.de“ vom 1. Dezember 2023).

Weiter befasste sich der Vorstand mit einer Aktualisierung des Berufsbildes, der Reform des WP-Examens und der Einrichtung einer Vorstandsabteilung Geldwäscheaufsicht und -prävention sowie dem Übergang ins Ordnungswidrigkeitenverfahren. Darüber hinaus berichtete der Präsident, dass die Kammerversammlung im Jahr 2024 als Online-Format geplant sei.

Wirtschaftsplan 2024 der WPK

WPK-Vizepräsident Maximilian Amon berichtete den Beiratsmitgliedern über den vom Vorstand aufgestellten Wirtschaftsplan 2024. Darüber hinaus berichtete Susanne Kolb als stellvertretende Haushaltsausschussvorsitzende über die Analyse und Erörterungen im Haushaltsausschuss.

Der vom Vorstand aufgestellte Wirtschaftsplan 2024 wurde im Anschluss an die Aussprache durch den Beirat einstimmig festgestellt („Neu auf WPK.de“ vom 8. Dezember 2023).

Änderung der Berufssatzung WP/vBP zur Umsetzung von ISQM 1, ISQM 2 und ISA 220 (rev.) in das deutsche Berufsrecht und Änderung des § 37 BS WP/vBP

Dem Beirat wurden die Vorschläge für eine Änderung der BS WP/vBP nebst Erläuterungstexten zur Umsetzung der internationalen Qualitätsmanagementstandards bereits in seiner Sitzung am 2. Juni 2023 und noch einmal dezidierter in seiner außerordentlichen Sitzung am 6. November 2023 vorgestellt (zum Bericht über die Sitzung am 6. November 2023 „Neu auf WPK.de“ vom 21. November 2023, zur öffentlichen Anhörung „Neu auf WPK.de“ vom 16. November 2023). Da in der außerordentlichen Beiratssitzung am 6. November 2023 aus der Mitte des Beirates der Wunsch aufkam, auch die ausstehende Anpassung des § 37 BS WP/vBP an die WPO zu beschließen, wurde auch dies auf die Agenda gesetzt. Seitens des BMWK und der APAS bestehen keine Bedenken gegen die geplanten Änderungen.

Diese Änderungen wurden jedoch in der Sitzung am 1. Dezember 2023 vom Beirat nicht beschlossen. Die erforderliche Zweidrittelmehrheit wurde nicht erreicht.

Änderung der Satzung für Qualitätskontrolle

Auch eine geplante klarstellende Ergänzung des § 27 Abs. 1 Satzung für Qualitätskontrolle, die eine mehr als zwanzigjährige Praxis der Kommission für Qualitätskontrolle bestätigen sollte (zur öffentlichen Anhörung „Neu auf WPK.de“ vom 16. November 2023), wurde nicht beschlossen, da auch hier die erforderliche Zweidrittelmehrheit nicht erreicht wurde.

Wahl der Mitglieder der Kommission für Qualitätskontrolle

Da die Amtsperiode der Mitglieder der Kommission für Qualitätskontrolle (KfQK) am 16. Januar 2024 endet, war eine Neuwahl erforderlich. Auf Vorschlag des Vorstandes beschloss der Beirat, 14 Mitglieder in die KfQK zu wählen. Die vorgeschlagenen Mitglieder repräsentieren eine Mischung aus großen (3), mittelgroßen (4) und kleinen (7) Praxen.

Bericht aus dem Ausschuss „Nachhaltigkeit“

Der Vorsitzer des Ausschusses „Nachhaltigkeit“, Axel Kunellis, berichtete aus der bisherigen Tätigkeit des Ausschusses. Bislang fanden zwei Sitzungen statt, in denen schwerpunktmäßig die Berichtsanforderungen der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) der EFRAG, die Grundzüge des Entwurfs des Prüfungsstandards ISSA 5000 und die bisherige Praxis auf dem Gebiet der freiwilligen Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten beraten wurden.

Themen mit Bezug zum Wirtschaftsprüfungsexamen

Der Beirat

  • berief die vom Vorstand vorgeschlagenen Personen zu Mitgliedern der Prüfungskommissionen und bestellte hier auch Vorsitzer für den Zeitraum 2024 bis 2028,
  • berief ein Mitglied der Aufgaben- und Widerspruchskommission nach (für das Jahr 2024),
  • passte die Richtlinien für die Vergütung der Aufgaben- und Widerspruchskommission dahingehend an, dass die Aufwandsentschädigung der Themensteller für das Examen erhöht wird.

Weitere Themen

Über einen Antrag von fünf Beiratsmitgliedern, § 8 Abs. 3 Satzung der WPK zur „Klarstellung der Spiegelbildlichkeit“ zu ändern, konnte nicht abgestimmt werden, weil es an der erforderlichen Anhörung des Berufsstandes fehlte. Zudem war der Regelungsvorschlag auch inhaltlich noch nicht beschlussreif.

Ausblick

Die nächsten Sitzungen des Beirates sollen am 3. Juni und 29. November 2024 stattfinden.

Quelle: WPK

Dieser Artikel erschien auf https://www.datev-magazin.de/?p=113732

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