Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, Pressemitteilung vom 21.02.2024
Viele Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer haben in den letzten Monaten Grundsteuerwerte in vielfacher Höhe ihres bisherigen Wertes erhalten. Die Unruhe war und ist groß. Auch viele Mieterinnen und Mieter machen sich Sorgen, denn die Grundsteuer wird auf die Mieten umgelegt. Klar ist: Ohne Gegensteuern würde sich auch die Grundsteuer vervielfachen.
Das will Finanzsenator Stefan Evers verhindern und dafür den Grundsteuer-Hebesatz deutlich senken – von derzeit 810 Prozent auf 470 Prozent. Auch bei den sog. Messzahlen wird das Land Berlin die Handlungsmöglichkeiten nutzen, um das Wohnen nicht zu verteuern. Finanzsenator Stefan Evers hat dazu heute die Eckpunkte mit den konkreten Zahlen vorgestellt.
Finanzsenator Stefan Evers: „Als erstes Bundesland ist es uns in Berlin gelungen, fast alle Grundsteuerwertbescheide zu erteilen. Da wir diese Werte so frühzeitig haben, konnten wir auf dieser Grundlage die Veränderungen der Grundsteuerbelastung genau analysieren und berechnen. So konnten wir einmal mehr sehen, dass wir – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – konsequent handeln müssen. Ich halbiere den Hebesatz nahezu. Wohnen wird in Berlin im Durschnitt nicht teurer – wie versprochen.“
Weitere Details zur neuen Grundsteuer
Anpassung der Steuermesszahl zugunsten von Wohngrundstücken
Die Auswertung aller Grundsteuerwerte hat gezeigt, dass die vom Bundesgesetzgeber vorgegebenen Messzahlen in Berlin zu einer stärkeren Belastung von Wohngrundstücken führen würden. Um das zu vermeiden, wird die Steuermesszahl zu Gunsten der Wohngrundstücke angepasst. Für Wohngrundstücke wird die Steuermesszahl 0,31 Promille betragen und für Nichtwohngrundstücke und unbebaute Grundstücke 0,45 Promille.
Absenkung des Hebesatzes von derzeit 810 Prozent auf 470 Prozent
Damit die Grundsteuer nicht zur untragbaren Belastung für die Berlinerinnen und Berliner wird, werden wir den Hebesatz für bebaute und bebaubare Grundstücke ab dem 01.01.2025 von derzeit 810 Prozent auf 470 Prozent stark absenken, also nahezu halbieren.
Schaffung einer Härtefallklausel
Niemand soll aufgrund der neuen Grundsteuer um seine Existenz fürchten müssen. Schon durch die starke Absenkung des Hebesatzes wird für die allermeisten Fälle eine übermäßige Grundsteuerbelastung verhindert. Für etwaige Einzelfälle, in denen trotzdem Grundsteuern entstehen, die den jeweiligen Eigentümer in seiner Existenz gefährden würden, werden wir zusätzlich eine Härtefallklausel schaffen. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, die Grundsteuer für selbst genutzte Wohngrundstücke abzusenken. Ob eine existenzbedrohende Belastung vorliegt, wird im Einzelfall anhand entsprechender Nachweise des Antragstellers entschieden.
Quelle: Senatsverwaltung für Finanzen Berlin
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