DStV, Mitteilung vom 30.11.2023
Zu seiner turnusmäßigen Sitzung kam der Rechts- und Berufsrechtsausschuss des DStV in Berlin zusammen. Einen Schwerpunkt der Beratungen bildete unter anderem Fragen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels und der Gewinnung eines qualifizierten Berufsnachwuchses.
Einen Baustein zur Lösung dieser Fragen könne die weitergehende Modernisierung der Steuerberaterprüfung bilden. Hier seien die Möglichkeiten nach Ansicht des Ausschusses noch nicht ausgeschöpft, wenn es darum gehe, ein attraktives Prüfungsverfahren zu gestalten und das Engagement interessierter junger Menschen auf dem Weg zum Steuerberater und zur Steuerberaterin zu fördern. Mit Blick darauf sollte sich der DStV auch weiterhin aktiv in die Diskussion mit Politik und Verwaltung einbringen.
Neben der Nachwuchsförderung standen auch weitere berufsrechtliche Fragen auf der Agenda des Ausschusses. So sei es etwa zur Wahrung der Unabhängigkeit bei der Berufsausübung nach wie vor wichtig, an dem gesetzlich normierten Verbot berufsfremder Kapitalbeteiligungen im Steuerberatungsgesetz festzuhalten. Dazu seien auch die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Anwaltschaft zu beobachten, wo derzeit eine gerichtliche Prüfung der gleichlautenden BRAO-Regeln durch den Europäischen Gerichtshof stattfinde.
Schließlich hat der Ausschuss eine aktualisierte Fassung des bewährten Mustersteuerberatungsvertrages erarbeitet, welche die aktuelle Rechtsprechung etwa zu verbraucherschutzrechtlichen Aspekten berücksichtigt. Der Mustervertrag ist für alle Mitglieder der regionalen Steuerberaterverbände abrufbar unter www.stbdirekt.de (Stbdirekt-Nr.: 109196).
Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V. – www.dstv.de
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