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Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 01.01.2024

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV D 4 – S-3104 / 19 / 10001 :009 vom 01.12.2023

Das BMF gibt gemäß § 14 Absatz 1 Satz 4 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen bekannt, die nach der am 25. Juli 2023 veröffentlichten Sterbetafel 2020/2022 des Statistischen Bundesamtes ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage ab dem 1. Januar 2024 anzuwenden sind.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

Dieser Artikel erschien auf https://www.datev-magazin.de/?p=113249

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