BFH: Abgrenzung gewerbliche Einkünfte – freiberufliche Einkünfte

Mitunternehmerstellung der Komplementär-GmbH in einer Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungs-KG

BFH, Urteil VIII R 42/10 vom 10.10.2012

Leitsatz

  1. Eine Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungs-KG mit einer GmbH als alleiniger Komplementärin erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
  2. Das gilt auch dann, wenn die GmbH lediglich eine Haftungsvergütung erhält und am Vermögen und Gewinn der KG nicht teilhat.

Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0928216.

Quelle: BFH