BFH: Aufwendungen für die Facharztausbildung des als Nachfolger vorgesehenen Sohnes

BFH, Urteil VIII R 49/10 vom 06.11.2012

Leitsatz

  1. Aufwendungen eines Facharztes für die Facharztausbildung seines Sohnes, der als sein Nachfolger unentgeltlich in eine GbR eintreten soll, sind keine Sonderbetriebsausgaben, wenn eine solche Ausbildung einem fremden Dritten nicht gewährt worden wäre.
  2. Die Aufwendungen kommen auch nicht als Sonderbetriebsausgaben des Sohnes in Betracht, wenn dieser während der Ausbildung noch nicht Gesellschafter war.

Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0928147.

Quelle: BFH