BFH: Ausfuhrerstattung nach VO Nr. 1255/1999 ist kein Entgelt eines Dritten i. S. d. § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG

BFH, Urteil V R 22/11 vom 26.09.2012

Leitsatz

Die dem Ausführer auf seinen Antrag ausgezahlte Ausfuhrerstattung nach der VO Nr. 1255/1999 ist kein Entgelt eines Dritten nach § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG.

Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0928632 ist in Kürze verfügbar.

Quelle: BFH