BFH, Urteil IV R 41/09 vom 19.12.2012
Leitsatz
Das Bilanzierungswahlrecht für die Bildung und Auflösung einer § 6b-Rücklage ist immer durch entsprechenden Bilanzansatz im "veräußernden" Betrieb auszuüben, auch wenn die Rücklage auf Wirtschaftsgüter eines anderen Betriebs des Steuerpflichtigen übertragen werden soll.
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Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0927359 ist in Kürze verfügbar. |
Quelle: BFH