BFH: Ausübung des Wahlrechts bei Übertragung der § 6b-Rücklage in einen anderen Betrieb

BFH, Urteil IV R 41/09 vom 19.12.2012

Leitsatz

Das Bilanzierungswahlrecht für die Bildung und Auflösung einer § 6b-Rücklage ist immer durch entsprechenden Bilanzansatz im "veräußernden" Betrieb auszuüben, auch wenn die Rücklage auf Wirtschaftsgüter eines anderen Betriebs des Steuerpflichtigen übertragen werden soll.

Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0927359 ist in Kürze verfügbar.

Quelle: BFH