BFH, Urteil I R 101/10 vom 25.07.2012
Leitsatz
- Das einem Abbauunternehmen übertragene unbefristete und von der Entrichtung einer Förderabgabe befreite Bergwerkseigentum vermittelt regelmäßig dann das wirtschaftliche Eigentum an den betroffenen bergfreien Bodenschätzen, wenn das Unternehmen beabsichtigt, die Vorkommen vollständig zu heben.
- Der Erwerb der Bodenschätze und damit die Anschaffung unbeweglicher Wirtschaftsgüter berechtigt zu Sonderabschreibungen nach Maßgabe von § 3 i. V. m. § 4 FöGbG 1991.
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Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0928245. |
Quelle: BFH