BFH, Urteil V R 30/20 vom 23.02.2023
Leitsatz
- Unterjährige Zinsvorteile sind bei der Prüfung eines Liquiditätsvorteils im Rahmen des Billigkeitserlasses von Nachforderungszinsen zur Umsatzsteuer gemäß § 233a AO unbeachtlich.
- Dem Erlass von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer steht nicht entgegen, dass es zu mehreren aufeinanderfolgenden jahresübergreifenden Umsatzverlagerungen kommt (Anschluss an BFH-Urteil vom 11.07.1996 – V R 18/95, BFHE 180, 524, BStBl II 1997 S. 259).
Quelle: Bundesfinanzhof
Dieser Artikel erschien auf https://www.datev-magazin.de/?p=104119