BFH: Doppelte Haushaltsführung im Rahmen eines Mehrgenerationenhaushalts

BFH, Urteil VI R 10/12 vom 26.07.2012

Leitsatz

  1. Ein eigener Hausstand wird auch dann unterhalten, wenn der Erst- oder Haupthausstand im Rahmen eines Mehrgenerationenhaushalts (mit den Eltern) geführt wird.
  2. Der "kleinfamilientypische" Haushalt der Eltern kann sich zu einem wohngemeinschaftsähnlichen, gemeinsamen und mitbestimmten, Mehrgenerationenhaushalt oder gar zum Haushalt des erwachsenen Kindes, in den die Eltern beispielsweise wegen Krankheit oder Pflegebedürftigkeit aufgenommen sind, wandeln.

Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0929020.

Quelle: BFH