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BFH: Doppelte Haushaltsführung: Kosten der Lebensführung bei einem Ein-Personen-Haushalt

BFH, Urteil VI R 12/23 vom 29.04.2025

Leitsatz

Führt der Steuerpflichtige im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung am Ort des Lebensmittelpunkts einen Ein-Personen-Haushalt, stellt sich die Frage nach der finanziellen Beteiligung an den Kosten der Lebensführung im Sinne von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes nicht.

Quelle: Bundesfinanzhof

Dieser Artikel erschien auf https://www.datev-magazin.de/?p=140905

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