In dem vom Bund der Steuerzahler angestrengten Musterverfahren (Az. VI R 51/11) hat der BFH Presseberichten zufolge während der mündlichen Verhandlung am 13.12.2012 zu erkennen gegeben, dass er die derzeitige Besteuerung von Dienstwagen nicht für verfassungswidrig hält und sie dem BVerfG voraussichtlich nicht zu Prüfung vorlegen wird.
Der BFH werde voraussichtlich erst im Jahr 2013 entscheiden.
Siehe hierzu auch die Pressemitteilung des BdSt vom 11.12.2012.
Quelle: DATEV eG