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BFH: Keine Änderung eines Steuerbescheids nach § 173a der AO bei fehlerhaftem Datenimport ins ELSTER-Portal

BFH, Urteil IX R 17/22 vom 18.07.2023

Leitsatz

  1. Ein „Verklicken“ beim Import von steuerlichen Daten in das ELSTER-Portal ist kein nach § 173a AO korrigierbarer Schreibfehler.
  2. § 173a AO ist nicht bei sonstigen offenbaren Unrichtigkeiten, die dem Steuerpflichtigen bei der Erstellung seiner Steuererklärung unterlaufen sind, anwendbar (Bestätigung der Senatsentscheidung vom 27.04.2022 – IX B 57/21).

Quelle: Bundesfinanzhof

Dieser Artikel erschien auf https://www.datev-magazin.de/?p=111047

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