BFH, Urteil VII R 41/11 vom 18.09.2012
Leitsatz
Die Teilnahme an der Beratung der Prüfungskommission über das Ergebnis des mündlichen Teils der Steuerberaterprüfung kann Dritten nicht gestattet werden, selbst wenn diese bei der für die Abnahme der Prüfung zuständigen obersten Landesbehörde als Prüfer oder stellvertretende Prüfer bestellt sind.
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Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0928599 ist in Kürze verfügbar. |
Quelle: BFH