BFH: Keine Feststellung eines Unterschiedsbetrags für nicht bilanzierbare Wirtschaftsgüter

Gesonderte Anfechtbarkeit jedes einzelnen Unterschiedsbetrags bei Feststellung von Unterschiedsbeträgen für mehrere Wirtschaftsgüter

BFH, Urteil IV R 47/09 vom 29.11.2012

Leitsatz

  1. Ein Unterschiedsbetrag ist nur für diejenigen Wirtschaftsgüter festzustellen, die in der Steuerbilanz des Wirtschaftsjahres, das der erstmaligen Anwendung der Tonnagebesteuerung vorangeht, anzusetzen sind.
  2. Ein Feststellungsbescheid, in dem Unterschiedsbeträge für mehrere Wirtschaftsgüter festgestellt werden, enthält einzelne selbständige Feststellungen von Unterschiedsbeträgen, die gesondert angefochten werden können.

Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0927413.

Quelle: BFH