Gesonderte Anfechtbarkeit jedes einzelnen Unterschiedsbetrags bei Feststellung von Unterschiedsbeträgen für mehrere Wirtschaftsgüter
BFH, Urteil IV R 47/09 vom 29.11.2012
Leitsatz
- Ein Unterschiedsbetrag ist nur für diejenigen Wirtschaftsgüter festzustellen, die in der Steuerbilanz des Wirtschaftsjahres, das der erstmaligen Anwendung der Tonnagebesteuerung vorangeht, anzusetzen sind.
- Ein Feststellungsbescheid, in dem Unterschiedsbeträge für mehrere Wirtschaftsgüter festgestellt werden, enthält einzelne selbständige Feststellungen von Unterschiedsbeträgen, die gesondert angefochten werden können.
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Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0927413. |
Quelle: BFH