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BFH: Keine gesonderte Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos bei rechtsfähigen privaten Stiftungen

BFH, Urteil I R 42/19 vom 17.05.2023

Leitsatz

Da der Wortlaut des § 27 Abs. 7 KStG keine Vermögensmassen erfasst, fehlt für rechtsfähige private Stiftungen des bürgerlichen Rechts eine Rechtsgrundlage zur gesonderten Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos.

Quelle: Bundesfinanzhof

Dieser Artikel erschien auf https://www.datev-magazin.de/?p=109329

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