BFH, Urteil VI R 18/10 vom 05.07.2012
Leitsatz
Leistet der Mieter einer Dienstwohnung an den Vermieter pauschale Zahlungen für die Durchführung von Schönheitsreparaturen, so handelt es sich hierbei nicht um Aufwendungen für Handwerkerleistungen i. S. des § 35a Abs. 2 EStG, wenn die Zahlungen unabhängig davon erfolgen, ob und ggf. in welcher Höhe der Vermieter tatsächlich Reparaturen an der Wohnung des Mieters in Auftrag gibt.
|
Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0927746. |
Lesen Sie hierzu auch die Pressemitteilung des DStV.
Quelle: BFH