BFH, Urteil I R 43/11 vom 24.10.2012
Leitsatz
Die auf der Unverzinslichkeit einer im Anlagevermögen gehaltenen Forderung (hier: Darlehensforderung gegen eine Tochtergesellschaft) beruhende Teilwertminderung ist keine voraussichtlich dauernde Wertminderung und rechtfertigt deshalb keine Teilwertabschreibung.
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Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0928560. |
Quelle: BFH