BFH: Keine Teilwertabschreibung wegen Unverzinslichkeit einer Forderung

BFH, Urteil I R 43/11 vom 24.10.2012

Leitsatz

Die auf der Unverzinslichkeit einer im Anlagevermögen gehaltenen Forderung (hier: Darlehensforderung gegen eine Tochtergesellschaft) beruhende Teilwertminderung ist keine voraussichtlich dauernde Wertminderung und rechtfertigt deshalb keine Teilwertabschreibung.

Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0928560.

Quelle: BFH