BFH, Urteil VIII R 45/09 vom 18.09.2012
Leitsatz
Die in § 17 AuslInvestmG enthaltene Verweisung auf private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG) dient allein der Definition der ausschüttungsgleichen Erträge, führt aber nicht zur Anwendung der Regelungen über die Verlustverrechnungsbeschränkungen auf der Ebene des Investmentfonds.
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Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0927382. |
Quelle: BFH