BFH, Urteil V R 43/11 vom 24.10.2012
Leitsatz
Der Anspruch auf Kindergeld nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG besteht nur für die Monate, in denen der Steuerpflichtige inländische Einkünfte i. S. des § 49 EStG erzielt, und nach § 1 Abs. 3 EStG veranlagt worden ist.
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Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0928761 ist in Kürze verfügbar. |
Quelle: BFH