"Erledigung des Rechtsstreits" i. S. des § 236 Abs. 2 Nr. 1 AO – Anwendungsbereich von § 236 Abs. 3 AO
BFH, Urteil III R 11/12 vom 11.04.2013
Leitsatz
- Ein Anspruch auf Prozesszinsen bei Klagerücknahme nach Bescheidänderung kann nicht allein deswegen verneint werden, weil der Steuerpflichtige Tatsachen früher hätte geltend machen oder beweisen können und sollen.
- Eine "Erledigung des Rechtsstreits" i. S. des § 236 Abs. 2 Nr. 1 AO ist auch dann gegeben, wenn die Klage nach Ergehen von Änderungsbescheiden zurückgenommen wird (Anschluss an das BFH-Urteil vom 13. Juli 1994 I R 38/93, BFHE 175, 496, BStBl II 1995, 37).
|
Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0929117. |
Quelle: BFH