BFH: Sperrwirkung von Art. 6 DBA-Niederlande 1959 gegenüber Sonderbedingungen bei beherrschenden Gesellschaftern

BFH, Urteil I R 75/11 vom 11.10.2012

Leitsatz

Der abkommensrechtliche Grundsatz des "dealing at arm’s length" (nach Art. 9 Abs. 2 OECDMustAbk, hier: nach Art. 6 Abs. 1 DBA-Niederlande 1959) entfaltet bei verbundenen Unternehmen eine Sperrwirkung gegenüber den sog. Sonderbedingungen, denen beherrschende Unternehmen im Rahmen der Einkommenskorrektur nach § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG bei Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung unterworfen sind.

Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0928902.

Quelle: BFH