BFH, Urteil IV R 8/21 vom 27.09.2023
Leitsatz
- Die betriebsbezogene Betrachtung im Rahmen des § 4 Abs. 4a des Einkommensteuergesetzes (EStG) gilt auch bei mehrstöckigen Personengesellschaftsstrukturen.
- Die Übertragung eines Gewinns nach § 6b EStG auf einen anderen Rechtsträger führt mangels einlagefähigen Wirtschaftsguts für Zwecke des § 4 Abs. 4a EStG nicht zu einer ‑ überentnahmemindernden ‑ Einlage beim übertragenden Rechtsträger.
Quelle: Bundesfinanzhof
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