BFH, Beschluss I R 38/20 vom 25.10.2023
Leitsatz
Wird ein Zusammenveranlagungsbescheid während des Klageverfahrens aufgehoben und werden stattdessen Einzelveranlagungsbescheide erlassen, dann werden diese nicht gemäß § 68 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung zum Gegenstand des Klageverfahrens.
Quelle: Bundesfinanzhof
Dieser Artikel erschien auf https://www.datev-magazin.de/?p=120030