BFH, Urteil III R 13/23 vom 22.02.2024
Leitsatz
- Aus einer sog. umgekehrten Betriebsaufspaltung kann wegen des Durchgriffsverbots eine originär gewerbliche Tätigkeit der Besitzkapitalgesellschaft nicht abgeleitet werden.
- Das Durchgriffsverbot gilt bei der Besteuerung einer Besitzkapitalgesellschaft auch im Fall der mittelbaren Beteiligung der Betriebspersonengesellschaft an der Besitzkapitalgesellschaft über eine Kapitalgesellschaft (Abgrenzung zu Urteil des Bundesfinanzhofs vom 16.09.2021 – IV R 7/18, BFHE 274, 218, BStBl II 2022 S. 767).
Quelle: Bundesfinanzhof
Dieser Artikel erschien auf https://www.datev-magazin.de/?p=124139