BFH, Urteil VI R 65/10 vom 18.10.2012
Leitsatz
Die durch das WachstumsStG geregelte Verdoppelung des Höchstbetrags für Handwerkerleistungen ist erstmals bei Aufwendungen anzuwenden, die im Veranlagungszeitraum 2009 geleistet und deren zugrunde liegende Leistungen nach dem 31. Dezember 2008 erbracht worden sind.
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Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0927976. |
Quelle: BFH