BFH, Urteil III R 69/10 vom 27.09.2012
Leitsatz
Erzielen Ehegatten, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, sowohl positive als auch negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb, so sind bei der Anwendung des § 35 Abs. 1 EStG 2002 die positiven Einkünfte des einen Ehegatten mit den negativen Einkünften des anderen zu verrechnen.
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Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0928251 ist in Kürze verfügbar. |
Quelle: BFH