BFH zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs „Wirtschaftsgut“ i. S. des § 15a UStG und damit Berichtigungsobjekt ist bei einem in Abschnitten errichteten Gebäude der Teil, der entsprechend dem Baufortschritt in Verwendung genommen worden ist. Artikel-Navigation ← BFH zur Bestimmung der bewegten Lieferung in einem Reihengeschäft BFH zur Steuerbarkeit und Steuerpflicht einer Auslandsunfallversicherung →