BFH, Urteil VI R 10/22 vom 08.02.2024
Leitsatz
Kostenerstattungen eines kirchlichen Arbeitgebers an seine Beschäftigten für die Erteilung erweiterter Führungszeugnisse, zu deren Einholung der Arbeitgeber zum Zwecke der Prävention gegen sexualisierte Gewalt kirchenrechtlich verpflichtet ist, führen nicht zu Arbeitslohn.
Quelle: Bundesfinanzhof
Dieser Artikel erschien auf https://www.datev-magazin.de/?p=124525