Zivilrechtliche Stellung des Testamentsvollstreckers
BFH, Urteil II R 10/11 vom 11.06.2013
Leitsatz
Ein Testamentsvollstrecker ist nach § 31 Abs. 5 Satz 1 ErbStG zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung für einen Erwerber nur verpflichtet, wenn sich die Testamentsvollstreckung auf den Gegenstand des Erwerbs bezieht und das FA die Abgabe der Erklärung vom Testamentsvollstrecker verlangt.
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Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0928309. |
Quelle: BFH