Das Finanzamt kann eine Überweisung nicht von einem Kreditinstitut zurückfordern, welches der Steuerpflichtige als seine Bankverbindung angegeben hat – Rückabwicklung einer Zahlung bei Wegfall des Rechtsgrundes – Zulässigkeit eines Rückforderungsbescheids nach Aufhebung eines vorangegangenen Rückforderungsbescheids
BFH, Urteil VII R 53/11 vom 18.09.2012
Leitsatz
Für die Rückforderung einer an ein vom Steuerpflichtigen genanntes Kreditinstitut gerichteten Überweisung ist unbeachtlich, wie dieses Institut mit dem in Empfang genommenen Betrag verfahren ist; Leistungsempfänger und damit Rückgewährschuldner ist stets der Steuerpflichtige (Fortentwicklung der Rechtsprechung).
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Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0928928. |
Quelle: BFH