BFH zur Steuerhinterziehung bei Ausfuhrlieferung Das Ausstellen einer unterfakturierten Zweitrechnung führt nicht dazu, die Steuerfreiheit für die Ausfuhrlieferung aufgrund einer vom Abnehmer zu Lasten des Steueraufkommens eines Drittstaats begangenen Steuerhinterziehung zu versagen. Artikel-Navigation ← BFH: Keine doppelte Berücksichtigung von lediglich einmal getragenem Aufwand des Steuerpflichtigen BFH: Keine Verzinsung eines Erstattungsbetrags nach dem StraBEG →