BFH, Urteil VI R 12/22 vom 21.11.2024
Leitsatz
Ein mit einem Preisgeld dotierter Wissenschaftspreis kann nur dann Arbeitslohn darstellen, wenn er dem Arbeitnehmer für Leistungen verliehen wird, die dieser gegenüber seinem Dienstherrn erbracht hat.
Quelle: Bundesfinanzhof
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